Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der Firma Josef Reinl Schmuckfedern Import-Export GmbH + Co. KG (Unternehmer). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2.
Widersprüchliche Vertragsbedingungen von Seiten des Kunden werden vom Unternehmer nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss
1.
In Prospekten, Anzeigen, usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer 30 Kalendertage gebunden. Bestellte Warenmuster werden zum vollen Warenwert berechnet.
2.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Unternehmers.
§ 3 Preise, Preisänderungen
1.
Die Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht anders vereinbart, jedoch ab Werk Cham oder Furth im Wald zuzüglich Porto, Verpackung und Versicherung.
2.
Alle Preisangebote werden auf der Grundlage der am Tag der Abgabe des Angebots geltenden Rohstoffpreise und des an diesem Tag geltenden Referenzkurses der EZB bezüglich Euro zu US-Dollar erstellt. Sollten sich zwischen Angebotsabgabe und Lieferung die Rohstoffpreise um 10 % oder sich der Referenzkurs der EZB zwischen Euro und US-Dollar um mehr als 10 % verändern, ist der Unternehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Sind zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Ware mindestens 4 Monate vergangen, so kann der Unternehmer den Preis insoweit erhöhen, als sich der Lebenshaltungsindex in dieser Zeit erhöht hat.
§ 4 Rücktrittsrecht
1.
Der Unternehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Lieferung aufgrund von Betriebsstörungen aller Art, sowohl bei ihm als auch bei dem Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten oder Ereignissen höherer Gewalt nicht fristgerecht möglich ist. Er ist jedoch verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich zu informieren und ihm bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
2.
Der Unternehmer hat außerdem ein Rücktrittsrecht, wenn der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Der Unternehmer ist jedoch verpflichtet, den Kunden darüber unverzüglich zu informieren und ihm bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
3.
Gerät der Unternehmer mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4.
Die Dauer der vom Kunden zu setzenden Nachfrist wird auf 4 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Unternehmer beginnt.
§ 5 Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Unternehmer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
1.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Unternehmers verlassen hat. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht schon vor diesem Termin über, wenn der Versand, trotz Versandbereitschaft, auf Wunsch des Kunden verzögert wird.
2.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk des Unternehmers verlassen hat.
3.
Die Ware wird im Einzelfall auf Anweisung des Kunden versandt. Wird keine bestimmte Versandanweisung erteilt, wählt der Unternehmer die nach seinem Ermessen wirtschaftlichste Versendungsform aus.
4.
Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 7 Gewährleistung
1.
Geringfügige Anordnungs- und Materialabweichungen, die sich durch Unterschiede im Material oder durch technische Bedingungen zwischen Entwurf und Reinzeichnung ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar.
2.
Der Unternehmer gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Bei Kunden, die nicht Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
3.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum bzw. der Abnahme.
4.
Liegen Mängel vor oder fehlt der Sache eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Kunde Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Das Recht auf Wandlung und Minderung hat er erst, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist.
5.
Die Ware ist unverzüglich nach Empfang durch den Besteller zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Zur Fristwahrung ist es ausreichend, wenn diese Mängelanzeige noch innerhalb der Frist an den Unternehmer abgesandt wird. Bei Mängeln, die nicht offensichtlich sind, beträgt die Frist zur Erhebung der schriftlichen Mängelrüge 6 Monate. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Unternehmer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Erhebung der schriftlichen Mängelrüge innerhalb der angegebenen Frist führt dazu, dass jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
§ 8 Haftung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
Wird dem Unternehmer die Ware vom Kunden gestellt, so wird für eventuelle Bearbeitungsschäden die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen gegen Rechnung, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Erstlieferungen an Kunden erfolgen nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme.
Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 EURO netto. Bei Bestellungen unter 50,00 EURO wird ein Kleinmengenzuschlag von pauschal 5,00 EURO berechnet.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bei Bezahlung innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungserhalt wird Skonto in Höhe von 3 % gewährt, bei Bezahlung innerhalb von 4-10 Tagen ab Rechnungserhalt in Höhe von 2 %.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum des Unternehmers (Vorbehaltsware). Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit dem Unternehmer vereinbarten Kaufpreises an den Unternehmer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterveräußert wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Unternehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Bearbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für den Unternehmer vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, nicht im Eigentum des Unternehmers stehenden Waren verarbeitet, so erwirbt der Unternehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für den Unternehmer.
Der Unternehmer verpflichtet sich, die Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
2.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt des Unternehmers steht. In einem solchen Falle ist der Unternehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 11 Einfärbungen, Sondereinfärbungen und Individualanfertigungen
Sondereinfärbungen sind erst ab 1 Kilogramm je Federsorte und Farbe möglich.
Sondereinfärbungen nach Farbmuster, RAL oder PANTONE-Farbkarte können nur annähernd erreicht werden. Obwohl sich der Unternehmer um eine größtmögliche Deckung bemühen wird, kann eine komplette Übereinstimmung mit dem Farbmuster nicht gewährleistet werden. Dies ist auch stark von der zu färbenden Federart abhängig. Die Farbkarte des Unternehmers im Internet mit Farben und Farbnummern kann nur als Anhaltspunkt dienen und ist für ein konkretes Farbmuster nicht geeignet.
Sondereinfärbungen, sonstige Individualanfertigungen nach Kundenwunsch oder Sonderanfertigungen mit individuellem Eindruck können nicht zurückgenommen werden.
Alle Federprodukte sind, falls diese gefärbt oder gewaschen sind, vorläufig gegen Schädlingsbefall geschützt. Nicht gewaschene Naturfedern oder Rohware ist umgehend vom Besteller gegen Befall zu schützen.
Für Wasser- und Lichtechtheit gefärbter Federn kann keine Garantie übernommen werden. Gefärbte Federn sind vor Nässe zu schützen.
§ 12 Toleranzen
Bei Sondereinfärbungen können die bestellten Mengen branchenüblich um ca. 10 % über- oder unterschritten werden.
Federn sind Naturprodukte. Jede Feder kann nicht der anderen gleichen. Deshalb gelten die Maßangaben als annähernd oder ca. Angaben. Branchenübliche Toleranzen oder Makel gelten nicht als Grund zur Beanstandung.
Geringfügige, handelsübliche Abweichungen gegenüber Mustern, Abbildungen und Maßangaben, die sich aus der Handarbeit ergeben, sind zulässig.
Irrtümer, Druckfehler oder Änderungen aufgrund produktionstechnischen oder naturbedingten Gründen (Rohware) behält sich der Unternehmer vor.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle sich aus diesem Rechtsgeschäft ergebenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Cham vereinbart. Es gilt das Recht der BRD unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14 Aufrechnungsverbot
Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Stand 05.04.2004
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(c) Christian Zangl, Josef Reinl Schmuckfedern Import-Export GmbH & Co. KG, Cham